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Die Geschichte des Grundgesetzes und der deutschen Demokratie

In seiner Veranstaltungsreihe „DokuLive: 75 Jahre Europa“ bringt der Politologe, Journalist und Produzent Ingo Espenschied den Schülern die Geschichte des Grundgesetzes und der deutschen Demokratie nahe.

Mit dem Einstiegsbeispiel ins Klimaurteil 2019 präsentiert Espenschied die „Lebendigkeit des Grundgesetzes“. Doch was genau versteht er darunter? Als Erläuterung folgt ein Abriss der deutschen Nachkriegsgeschichte, untermauert mit aussagekräftigen Bildern aus der damaligen Zeit und kurzen Filmabschnitten der wichtigsten Ereignisse.

Einige Jahre nach dem Krieg entscheidet sich ein Teil der Besatzungsmächte für die Gründung eines westdeutschen Staates. Keinesfalls soll es dem neuen deutschen Staat möglich sein, wieder so mächtig wie Hitlerdeutschland zu werden, also wird die Staatsmacht auf die Bundesländer aufgeteilt. Föderal und demokratisch soll der neue Staat sein. Am 8. Mai 1949, nach monatelanger Ausarbeitung durch den Parlamentarischen Rat, wird das Grundgesetz als eine „provisorische“ Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland in der Hoffnung auf eine gesamtdeutsche Verfassung nach der deutschen Vereinigung verabschiedet.

Das Grundgesetz in seiner Einzigartigkeit, nämlich der Auflistung der demokratischen Grundrechte vor dem gesetzgebenden Teil, übersteht viele Hürden – die Notstandsgesetze der 68er, den Mauerfall – erlangt immer größere Beliebtheit in der Bevölkerung und außerhalb des Landes – „Verfassungspatriotismus“ der 80er, Beispiel für die Verfassungen anderer Länder und der EU. Nach dem Mauerfall ermöglicht es einen schnellen Vollzug der Deutschen Wiedervereinigung und gilt seitdem als das Paradebeispiel für die Demokratie und die Menschenrechte. Doch ist es ohne die aktive Beteiligung der Bevölkerung nichts weiter als ein Stück Papier. Unsere Menschenrechte und unser Grundgesetz sind auf unseren Schutz angewiesen. Am Ende der Fragerunde betont Espenschied noch mal die Gewaltenteilung als einen der Grundpfeiler der Demokratie und deren Grundsatz: „Die Grundrechte gelten nicht nur für mich, sondern für jeden einzelnen von uns“.

Katharina Ertl, 16.10.24